Informationen für Ärzte

Schutzausrüstung und Praxisbedarf bei uns im Shop erhältlich

Haben Sie Bedarf an Schutzausrüstung für Ihre Praxis?
In unserem Online Shop finden Sie zertifizierte Produkte wie FFP2 Masken, Mund-Nasen-Schutz, Visiere, Infektionsschutzkittel und Handschuhe.

Qualität und Sicherheit

TÜV SÜD EN ISO 13485

HELLER MEDIZINTECHNIK ist nach EN ISO 13485 vom TÜV SÜD zertifiziert für Erbringung von Verkaufs-, Vermietungs-, Installations- und Reparaturdienstleistungen für medizinische Geräte im Bereich der Elektrostimulation sowie Verkauf von persönlicher Schutzausrüstung zum Infektionsschutz.


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Bei uns sind Sie auf der sicheren Seite!
Unsere Masken entsprechen den geforderten Normen für Atemschutzmasken.


Ausschreibungsverbot für Hilfsmittel ⁄ Qualitativ hochwertige Versorgung Ihrer Patienten mit innovativen Elektrostimulationsgeräten

Bisher war die Hilfsmittel-Versorgung von rund 20 Millionen gesetzlich Versicherten pro Jahr den Ausschreibungsgewinnern vorbehalten – dies schloss auch die Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten ein. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (kurz TSVG), das unter anderem Regelungen zu Terminvermittlungen, Mindestsprechstundenangebot und zur elektronischen Patientenakte enthält, hat nun das Ende der Hilfsmittelausschreibungen eingeläutet.

Im Rahmen dieser positiven Entwicklung ist eine qualitativ hochwertige Versorgung Ihrer Patienten mit Elektrostimulationsgeräten durch HELLER MEDIZINTECHNIK GmbH & Co. KG wieder möglich. Wir freuen uns, wieder Kontakt mit Ihnen aufnehmen zu können und Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich TENS, EMS, Peroneus-Stimulation und Biofeedback zu überzeugen.

Gerne stellen wir Ihnen unser Dienstleistungs- und Servicekonzept im Rahmen eines Geräte-Workshops persönlich vor – nutzen Sie unser Online-Formular, um einen Termin zu vereinbaren oder kontaktieren Sie uns direkt unter +49 (0)6442 9421-0

Profitieren Sie von unserer Service- und Produktqualität:

  • Verordnungsfähige und zugelassene Hilfsmittel
  • Wirtschaftliche und zuverlässige Versorgungsabwicklung
  • Budgetneutrale Hilfsmittelversorgung / Entlastung des Heilmittelbudgets
  • Innovative, handhabungsfreundliche Produkte
  • Hohe Patienten-Compliance
  • Bundesweit tätige Medizinprodukteberater nach § 31 MPG

Wünschen Sie eine persönliche Beratung zu unseren Produkten und Service vor Ort?
Unser Außendienst steht Ihnen gern zur Verfügung. Nehmen mit uns Kontakt auf.

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Neuerungen im TSVG – Erweiterung des Sprechstundenangebots und der Vergütung

Neuerungen im TSVG – Erweiterung des Sprechstundenangebots und der Vergütung

Ziel des Terminservice- und Versorgungsgesetz ist es, „[…] allen gesetzlich Versicherten einen gleichwertigen Zugang zur ambulanten ärztlichen Versorgung zu ermöglichen, indem Wartezeiten auf Arzttermine verkürzt, das Sprechstundenangebot erweitert und die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen verbessert werden.“ So erhöht § 19b der der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte die Mindestsprechstundenzeit von 20 auf 25 Stunden wöchentlich, einschließlich Heim- und Hausbesuche. Ergänzend wird festgelegt, dass grundversorgende Ärzte – wie Hausärzte, Kinderärzte, Orthopäden, HNO-, Augen- und Frauenärzte – wöchentlich 5 Stunden als offene Sprechstunden anbieten müssen.

Die Vergütung dieser zusätzlichen Leistungen wird durch § 87a verbessert. So erhalten Ärzte beispielsweise extrabudgetäre Vergütungen für die erfolgreiche Vermittlung eines dringenden Facharzttermins, Akutleistungen für Patienten, die über die Terminservicestelle vermittelt werden oder für die Leistungen, die in offenen Sprechstunden oder bei erstmaliger Vorstellung des Patienten erbracht werden.

Verbesserte Heil- und Hilfsmittelversorgung

Mit dem Ziel, die Patientenversorgung zu verbessern, gehen auch die neuen Regelungen zu Heilmittelversorgung einher. So werden Blankoverordnungen eingeführt, mit denen Physiotherapeuten, Ergotherapeuten sowie Logopäden bei bestimmten Indikationen über Auswahl, Dauer und Häufigkeit der Behandlung selbst entscheiden.

Gleichzeitig wird die Hilfsmittelversorgung – beispielsweise mit Elektrostimulationsgeräten – durch das TSVG auf eine qualitative Basis gestellt: Die bisher ausschreibungsrelevanten Bestimmungen in § 127 Abs. 1, 1a und 1b SGB werden gestrichen, bestehenden Ausschreibungsverträgen wurde eine sechsmonatige Auslauffrist bis zum 30. November eingeräumt. In Zukunft sollen Verträge die Basis für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung bilden. Mit der Rückkehr zum Qualitätswettbewerb können Verordner und Patienten wieder auf Service und Produktqualität in der Hilfsmittelversorgung bauen.1

Ausschreibungs-Stop – qualitativ hochwertige Versorgung wieder möglich

Mit über 20 Jahren Erfahrung im Bereich der Elektrostimulation ist HELLER MEDIZINTECHNIK GmbH & Co. KG Ihr kompetenter und zuverlässiger Partner. Mit unseren qualitativ hochwertigen Elektrostimulationsgeräten der PG 09 – gepaart mit umfassendem Service – können wir Ihren Patienten eine optimale Versorgung bieten.

Unsere Schwerpunkte

  • Transkutane Elektrische Nerven-Stimulation (TENS) zur Behandlung chronischer und akuter Schmerzen ohne zusätzliche Medikamenteneinnahme.
  • Elektrische Muskelstimulation (EMS) zum Muskelaufbau, beispielsweise als rehabilitative Maßnahme nach einer OP.
  • Peroneus-Stimulation/funktionelle Elektrostimulation zum Behinderungsausgleich bei Fußheberschwäche.
  • Inkontinenztherapie unter Elektrostimulation zur Stärkung der Beckenboden- und Schließmuskulatur.
  • Biofeedback-Therapie – EMG-getriggerte Elektrostimulation, ideal geeignet zum Erlenen von Bewegungsmustern in der Nachsorge z.B. bei Apoplex.

Downloadbereich

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Weitere Informationen

www.medical-tribune.de

www.kvhh.net

www.aerztezeitung.de

www.bundesgesundheitsministerium.de

www.krankenkassen-direkt.de

www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin

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