Kaum ein Thema rund um Corona wird aktuell so diskutiert wie das Tragen einer Atemschutzmaske. Im öffentlichen Personenverkehr (wie Bus, Bahn und Haltestellen), beim Einkaufen, bei Behördengängen oder auch Arztbesuchen besteht in fast allen Bundesländern Maskenpflicht. Die Maske muß Mund, Nase und Kinn ausreichend bedecken. Bei Nichteinhaltung kann es zu hohen Geldbußen kommen. Bitte achten Sie darauf - schützen Sie sich selbst und Ihre Mitmenschen.
Aber welche Masken gibt es, was sind die Unterschiede und wie schützen sie? Hier ein kurzer Überblick.
Mit der Verlängerung des Corona-Lockdowns hat die Bundesregierung am 19.01.21 die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken im öffentlichen Personenverkehr beschloßen.
Alltagsmasken reichen künftig nicht mehr für die Fahrt zum Einkauf oder zur Arbeit aus.
Als medizinsche Masken gelten FFP2, FFP3, KN95, OP-Masken und Medizinischer Mundschutz.
Maskentyp / Eigenschaften | Mund-Nasen-Schutz | Filtrierende Halbmasken | "Community-Maske" |
---|---|---|---|
Abkürzung / Synonym | MNS / Operations-(OP)Maske | FFP2 / KN95 / FFP3 Maske | DIY-Maske; Behelfs-Mund-Nasen-Maske |
Verwendung | Fremdschutz | Eigen- & Fremdschutz / Arbeitsschutz | Privater Gebrauch |
Medizinprodukt / Schutzausrüstung | Ja | Ja | Nein |
Testung & Zertifizierung / Zulassung |
DIN EN 14683:2019
CE-Zertifikat |
EN 149:2001+A1:2009 bzw.
DIN EN 149:2009 CE-Zertifikat |
Nein |
Schutzwirkung | Schutz vor Tröpfchenauswurf des Trägers | Schutz des Trägers vor festen und flüssigen Aerosolen | i.d.R. nicht nachgewiesen |
Mund-Nasen-Schutz | Mund-Nasen-Schutz | MNS / Operations-(OP)Maske | Fremdschutz | Ja |
DIN EN 14683:2019
CE-Zertifikat |
Schutz vor Tröpfchenauswurf des Trägers |
---|---|---|---|---|---|---|
Filtrierende Halbmasken | Filtrierende Halbmasken | FFP2 / KN95 / FFP3 Maske | Eigen- & Fremdschutz / Arbeitsschutz | Ja |
EN 149:2001+A1:2009
bzw. DIN EN 149:2009 CE-Zertifikat |
Schutz des Trägers vor festen und flüssigen Aerosolen |
"Community-Maske" | "Community-Maske" | DIY-Maske; Behelfs-Mund-Nasen-Maske | Privater Gebrauch | Nein |
Nein
|
i.d.R. nicht nachgewiesen |
Der medizinische Mund-Nasen-Schutz (kurz MNS) dient dazu, den Auswurf von Tröpfchen beim Ausatmen und Sprechen zu verhindern bzw. verringern. Zweckbestimmung ist damit in erster Linie der Fremdschutz. Ein MNS kann jedoch auch die Mund- und Nasenpartie des Trägers vor einem direktem Auftreffen größerer Tröpfchen schützen und die Erregerübertragung durch direkten Kontakt mit den Händen verhindern. Unsterile medizinische MNS stellen im Allgemeinen Medizinprodukte der Risikoklasse I gemäß der Medizinprodukterichtlinie (93/42/EWG, MDD) dar und müssen insbesondere der Norm DIN EN 14683:2019 genügen. Die klassischen OP-Masken sind in der Regel Einweg-Masken aus feinem Vlies- oder Zellstoff.
Filtrierende Halbmasken (FFP) sind Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und haben die Zweckbestimmung, den Träger der Maske vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen zu schützen. Entsprechend müssen sie die Anforderungen der Norm EN 149:2001+A1:2009 bzw. DIN EN 149:2009 erfüllen. Dabei wird weiter unterschieden in Masken mit Ausatemventil und Masken ohne Ausatemventil. Masken ohne Ventil filtern sowohl die eingeatmete Luft als auch die Ausatemluft, so dass sie Eigen- und Fremdschutz bieten. Masken mit Ventil filtern lediglich die eingeatmete Luft und sind daher nicht auf den Fremdschutz ausgelegt.
Das „FFP“ steht für „filtering face piece“. Entwickelt wurden diese Masken für Arbeitsbereiche, in denen Feinstaubpartikel und Aerosole anfallen, die die Atemwege reizen können. Davor sollen die partikelfiltrierenden FFP-Masken schützen.
Bei Kontakt oder Pflege von Menschen, mit einer Coronavirus SARS-CoV-2 Infektion, empfiehlt das Robert Koch Institut (RKI) die Verwendung von FFP2 Masken sowie FFP3 Masken.
Weitere relevante Verwendungen von FFP2 Masken im Alltag oder Beruf sind beim Umgang mit Glasfasern, Weichholz, Kunststoffen, Metall und Ölnebeln gegeben.
FFP1 Masken:
Sie bieten innerhalb der FFP-Masken den geringsten Schutz. Sie werden eingesetzt, wenn die eingeatmete Luft nicht zu Erkrankungen führt, aber die Atemwege reizt und eine Geruchsbelastung darstellt. Die Gesamtleckage, also das, was trotz Tragen der Masken an Partikeln in die Atemwege gelangen kann, darf maximal 25 Prozent betragen. Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP1 filtern mindestens 80 Prozent der sich in der Luft befindlichen Partikel bis zu einer Größe von 0,6 μm.
FFP2 Masken:
Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP2 eignen sich für Arbeitsumgebungen, in denen sich gesundheitsschädliche und erbgutverändernde Stoffe in der Atemluft befinden. Sie müssen mindestens 94 Prozent der in der Luft befindlichen Partikel bis zu einer Größe von 0,6 μm auffangen. FFP2-Masken entsprechen bereits medizinischem Standard für den Umgang mit infizierten Patienten.
KN95 / N95 Masken:
Masken der Schutzklassen N95 (US Standard) und KN95 (Chinesischer Standard) sind der europäischen Klasse FFP2 gleich zu setzen. Sie verfügen sogar über eine etwas höhere Filterwirkung von mindestens 95 Prozent der in der Luft befindlichen nicht öligen Partikel.
Quelle: 3m.com
FFP3 Masken:
Im Umgang mit krebserregenden oder radioaktiven Stoffen und Krankheitserregern wie Viren, Bakterien und Pilzsporen wird der Einsatz einer FFP3-Maske empfohlen. Denn die Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP3 bieten den größtmöglichen Schutz vor Atemluftbelastung. Mit einer Gesamtleckage von maximal 5 Prozent und einem Schutz von mindestens 99 Prozent vor Partikeln bis zu einer Größe von 0,6 μm sind sie in der Lage, giftige, krebserregende und radioaktive Partikel zu filtern.
Sonderzulassungen vom BfArM für Halbmasken wie z.B. N95, KN95 endeten i.d.R. zum 31.08.20
Das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) hat festgestellt, dass es in der aktuellen SARS-CoV-2 Pandemie (Corona) keinen Versorgungsengpass mit partikelfiltrierenden Halbmasken und Gesichtsmasken mehr gibt. Deshalb sind in der Regel am 31.08.20 alle Sonderzulassungen ausgelaufen.
Um Atemschutzmasken in Deutschland bzw. in Europa rechtmäßig in den Verkehr (Verkauf) bringen zu dürfen, muss gemäß der PSA-Verordnung 2016/425 eine Konformitätsbewertung durchgeführt, die CE Kennzeichnung vorgenommen sowie die Norm EN 149:2001+A1:2009 bzw. DIN EN 149:2009 erfüllt sein.
Hierbei handelt es sich im weitesten Sinne um Masken, die aus handelsüblichen Stoffen genäht und im Alltag getragen werden. Entsprechende einfache Mund-Nasen-Masken genügen in der Regel nicht einschlägigen Normanforderungen, die für persönliche Schutzausrüstung gelten. Träger solcher "DIY-Masken" können sich nicht darauf verlassen, dass diese sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 (Corona) schützen, da für diese Masken keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde.
Personen, die handgefertigte Community-Masken tragen, sollten folgende Hinweise beachten:
HELLER MEDIZINTECHNIK GmbH & Co. KG
Europaplatz 2
35619 Braunfels
E-Mail: info@heller-medizintechnik.de
Tel.: +49 (0)6442 9421-0
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